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Was gilt es bei EGI und VeVA-Begleitschein zu beachten?

Bei vielen unserer Kundinnen und Kunden verursacht das Beantragen von Entsorgungsgenehmigungen (EGI) oder das Lösen eines VeVA-Begleitscheins zunächst einmal Stirnrunzeln. Hier helfen wir Ihnen weiter.

Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI)

Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim EGI um die Erlaubnis, eine bestimmte Abfallart an einem bestimmten Ort und in einer bestimmten Menge zu entsorgen. Man spricht in diesem Fall auch von «Mengenkontingenten». Eine solche Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Abfälle wie beispielsweise Aushubmaterial oder stark belastetes Bodenmaterial auf der Deponie Türliacher in Jaberg, Strassensammlerschlämme in der SSSA Jaberg oder Sonderabfälle in der Kehrichtverwertungsanlage Thun entsorgt werden sollen.

Ihr EGI müssen Sie zwingend vor dem ersten Transport online beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) beantragen. Dies kostet je nach Fall zwischen CHF 60.00 und CHF 240.00. Bitte rechnen Sie für die Bearbeitung Ihres EGI-Antrags rund 4 bis 5 Arbeitstage ein.

Der EGI-Antrag muss durch den Abfallerzeuger oder das beauftragte Transportunternehmen selbst gestellt werden; die AVAG darf diese Aufgabe nicht für ihre Kundinnen und Kunden übernehmen. Sollten Sie jedoch bei der Erfassung Ihres Antrags Hilfe benötigen (bspw. bei der Auswahl des korrekten Abfallcodes), stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne beratend zur Seite.

Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüft das AWA, ob die AVAG über die erforderliche Betriebsbewilligung für die jeweilige Abfallart sowie über die entsprechenden Kapazitäten verfügt. Ist dies der Fall, entscheidet das AWA über die Bewilligung Ihres EGI-Antrags.

VeVA-Begleitscheine

Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle erfordern zum Transport und zur Abgabe an den Entsorger einen VeVA-Begleitschein («Verordnung über den Verkehr mit Abfällen»). Dabei ist je Transport (d.h. pro einzelnen Lastwagen) ein VeVA-Begleitschein zu lösen, der bei der Anlieferung an einem unserer Standorte zwingend in Papierform vorgewiesen werden muss – eine Annahme EGI-pflichtiger Abfälle ohne VeVA-Begleitschein ist ausgeschlossen.

Ihren VeVA-Begleitschein können Sie online lösen. Hierfür benötigen Sie zwingend eine «Betriebsnummer für Abgeberbetriebe». Sollten Sie über keine Betriebsnummer verfügen, können Sie diese bei der Fachstelle des zuständigen Kantons oder im eGovernment Portal UVEK beziehen. Weiter müssen Sie beim Lösen Ihres VeVA-Begleitscheins auch die Betriebsnummer der AVAG angeben:

  • AVAG-Betriebsnummer bei einer Entsorgung via Kehrichtverwertungsanlage Thun: 094200577
  • AVAG-Betriebsnummer bei einer Entsorgung via Deponie Typ E Türliacher in Jaberg: 086800001
  • AVAG-Betriebsnummer bei einer Entsorgung im Poolingcenter für Sonderabfälle in Jaberg: 086800005

Wenn Sie Ihren VeVA-Begleitschein nicht selbst lösen möchten, erledigen wir das gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 25.- gerne für Sie. Setzen Sie sich hierfür mit unseren Mitarbeitenden in Verbindung. Bitte beachten Sie: Bei einer Anlieferung ohne gültigen VeVA-Begleitschein wird dieser direkt vor Ort durch unsere Mitarbeitenden für Sie erstellt; in diesem Fall berechnen wir eine Gebühr von CHF 50.-.

Von der VeVA-Begleitschein-Pflicht ausgenommen sind

Transporte von Sonderabfällen aus privaten Haushaltungen
Transporte von nicht branchenspezifischen Sonderabfällen aus Kleingewerbe (≤ 10 Vollzeitstellen) in Kleinmengen (≤ 20 kg).
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Haben Sie Fragen?

Bei Fragen im Zusammenhang mit EGI oder VeVA-Begleitscheinen setzen Sie sich am besten mit unserem Kundenberatungsteam in Verbindung.