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Was gehört in die Papier- oder Kartonsammlung?

Haben die gestrige Tageszeitung oder die alte Schuhschachtel ihren Zweck erfüllt und werden nicht mehr gebraucht, gehören sie nicht etwa in den Hauskehricht, sondern sollten wenn immer möglich der Altpapier- oder Kartonsammlung zugeführt werden.

Unsere Umwelt dankt es Ihnen, denn bei der Produktion von neuem Papier und Karton ist der Energiebedarf deutlich höher als beim Recycling. Zudem können Papierfasern gleich mehrmals rezykliert werden. Damit leistet das Altpapier- und Kartonrecycling einen wesentlichen ökologischen Beitrag und stellt einen wichtigen Strang in der Kreislaufwirtschaft dar.

Leider ist nicht immer ganz klar, was ins Papier und was ins Karton gehört und es gelangen auch immer wieder Stoffe in die Sammlungen, die sich aufgrund ihrer materiellen Beschaffenheit nicht für das Recycling eignen.

Was gehört in welche Sammlung?

In die Papiersammlung gehören...
  • Bücherseiten ohne Einband (Rücken)

  • Couverts mit und ohne Fenster

  • Flyer / Prospekte / Zeitungsbeilagen

  • Kopierpapier (bedruckt und unbedruckt)

  • Notizpapier

  • Recyclingpapier

  • Telefonbücher

  • Zeitschriften / Illustrierte / Magazine (ohne Einschweissfolie)

  • Zeitungen

In die Kartonsammlung gehören...
  • Couverts aus Karton und Wellpappe

  • Eierkartons

  • Früchtekartons

  • Flachkartons

  • Gemüsekartons

  • Packpapier (unbeschichtet)

  • Schachteln aus Karton und Wellpappe (flachgedrückt und gebündelt)

  • Übrigens: Störstoffe wie Plastik- und Metallteile verschlechtern die Qualität des Recyclingkartons. Entfernen Sie deshalb alle Störstoffe und tragen Sie zu einer effizienten und wirtschaftlichen Rezyklierung bei.

Gemischte Papier- und Kartonsammlung
  • Wird explizit eine gemischte Papier- und Kartonsammlung angeboten, sind alle obengenannten Papier- und Kartonsorten in dieser Sammlung zulässig.

  • Zusätzlich können in der gemischten Papier- und Kartonsammlung Bücher mit Papier- oder Kartoneinband entsorgt werden.

Nicht verwertbare Papier- und Kartonsorten
  • Einige Papier- bzw. Kartonsorten sind so verunreinigt, aufbereitet oder behandelt, dass sie sich für die Wiederverwertung nicht eignen. Daher sind sie weder in der Papiersammlung noch in der Kartonsammlung zulässig:

    • Aktenordner

    • Banknotenpapier

    • Beschichtetes Geschenkpapier

    • Bituminierte Papiere und Pappen

    • Blumenpapier

    • Etiketten und selbstklebendes Papier

    • Extrusionsbeschichtungen mit Metall, PE, Aluminium und Laminaten

    • Filterpapier

    • Flexo- und Digitaldruckpapiere

    • Fototaschen

    • Futtermittelsäcke

    • Gewachste Papiere und Pappen

    • Geschreddertes Papier

    • Haushaltpapier

    • Hülsen und Hülsenteile

    • Kaffee- und Teebeutel

    • Kantenschutz jeglicher Art

    • Klebe- und Buchbinderrücken

    • Kleber

    • Kohle-, Durchschreib- und Durchschlagpapiere

    • Kraftpapiersäcke mit Inlays

    • Milch-, Fruchtsaft-, Weinverpackungen etc. (TetraPak)

    • Papiere mit UV-Lack

    • Papierservietten

    • Papiertaschentücher

    • Papiertischtücher

    • Papiertragetaschen

    • Papierwindeln

    • Pergamentpapiere

    • Silikonpapiere

    • Suppen- und Getränkebeutel

    • Take-away Verpackungen (Pizzakartons etc.)

    • Tapeten- und Dekorpapiere

    • Teerpapier

    • Thermopapier (Kassenzettel etc.)

    • Tiefkühlverpackungen (beschichtet, laminiert)

    • Tragtaschen, nassfest

    • Waschmitteltrommeln und -kartons

    • Zementsäcke

    • Zigaretten

Was ist mit Pizzaschachteln?
  • Pizzaschachteln gehören nicht in die Kartonsammlung, da sie Fettablagerungen und andere Speisereste enthalten. Obwohl die Pizzaschachteln aus Karton sich für das Recycling eignen, hindern Öl- und Fettrückstände das Recyclingverfahren.

  • Die Verpackung wird deshalb mit dem normalen Haushaltskehricht entsorgt. Vorzugsweise zerschneiden Sie die Verpackung vorgängig in kleine Stücke, damit sie weniger Volumen im Kehrichtsack einnimmt.

Papier und Karton werden normalerweise in den Gemeinden eingesammelt. Informationen darüber, wie Sie Ihr Altpapier bzw. Ihren Altkarton bereitstellen müssen, finden Sie in der Regel im Abfallkalender oder auf der Website Ihrer Gemeinde.

Haben Sie Fragen?

Bei allgemeinen Anliegen, insbesondere aber auch bzgl. der Entsorgung von Grossmengen setzen Sie sich am besten mit unserem Kundenberatungsteam in Verbindung.