Einfach, schnell, unkompliziert - und kostenlos! Mit dem AVAG-Kundenportal bringen Sie Effizienz und Transparenz in Ihre Abfallbewirtschaftung.
Sonderabfälle sind für Mensch und Natur gefährlich, weshalb sie eine besondere Behandlung durch die Gemeinde verlangen – dafür bietet die AVAG Lösungen.
Sonderabfälle aus Haushaltungen, wie z. B. Altmedikamente, Chemikalien und Öle, sind für Mensch und Natur gefährlich. Darum dürfen sie keinesfalls im gewöhnlichen Kehricht oder im Abwasser (WC, Spüle) entsorgt werden, sondern müssen speziell behandelt werden. Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet ihrer Bevölkerung ein entsprechendes Entsorgungsangebot zu bieten.
Im Idealfall betreibt die Gemeinde eine eigene stationäre Sammelstelle mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und geschultem Personal. Hier bietet die AVAG geeignete Gebinde, Transportleistungen und die fachgerechte Verwertung der Sonderabfälle.
Nicht alle Gemeinden können es sich aber leisten eigens eine Annahmestelle für Sonderabfälle aus Haushaltungen zu betreiben. Darum bietet die AVAG pragmatische Lösungen für Gemeinden, um der gesetzlichen Pflicht dennoch nachzukommen.
Pragmatische Lösungen für Gemeinden
- Anstatt eine stationäre, dauerhafte Annahmestelle zu betreiben, können Gemeinden auch Sammeltage organisieren.
- Dazu bietet die AVAG gemeinsam mit einer spezialisierten Partnerin das Sonderabfallmobil an.
- Dieses kann auch mit benachbarten Gemeinden zusammen gebucht werden.
- Am Sammeltag wird das Sonderabfallmobil an den definierten Standorten aufgestellt.
- Die Sonderabfälle aus Haushaltungen werden hier von geschultem Fachpersonal entgegengenommen und anschliessend für die spezialisierte Verwertung abtransportiert.
- Alle Entsorgungszentren der AVAG erfüllen die hohen Anforderungen für die Annahme von Sonderabfällen aus Haushaltungen (Achtung: gilt nicht für gewerblichen Sonderabfall).
- Deshalb bieten wir den Gemeinden in der Nähe zu unseren Standorten eine Vertragslösung, wonach die Gemeinde auf die AVAG verweisen kann.
- Die Gemeinde kommt so ihrer gesetzlichen Pflicht nach, ohne dabei eine eigene Lösung anbieten zu müssen.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur Sammlung von Sonderabfall in Ihrer Gemeinde oder bei anderen Entsorgungs- und Recyclinganliegen.